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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeine Bestimmungen
Sämtliche Aufträge werden nur aufgrund nachstehender allgemeiner Geschäftsbedingungen angenommen und ausgeführt. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden bis zum ausdrücklichen Widerruf auch Grundlage für spätere Verträge. Andere Bedingungen, insbesondere widersprechende Bedingungen des Auftraggebers, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich besprochen wurde. Ergänzungen, Änderungen, Nebenabsprachen oder abweichende Bedingungen werden nur dann Vertragsinhalt, wenn sie ausdrücklich schriftlich von uns akzeptiert werden.
2. Angebote und Auftragsbestätigungen
2.1
Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/ oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
Weiter behalten wir uns Produktänderungen im Rahmen der ständigen Produktweiterentwicklung und - verbesserung vor.
2.2
Der Kaufvertrag kommt zustande mit TEKA Absaug- und Entsorgungstechnologie GmbH.
Mit der Zusendung eines Angebotes, per E-Mail oder auf postalischen Weg bzw. der Einstellung der Produkte in den Online-Shop geben wir ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss über diese Artikel ab. Bei Kauf über den Online-Shop können Sie unsere Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und Ihre Eingaben vor Absenden Ihrer verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren, indem Sie die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzen. Der Vertrag kommt zustande, indem Sie durch Anklicken des Bestellbuttons das Angebot über die im Warenkorb enthaltenen Waren annehmen. Unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung erhalten Sie noch einmal eine Bestätigung per E-Mail. Bei Kauf über ein per E-Mail zugesandtes Angebot kommt der verbindliche Kauf zustande durch eine Zusage per E-Mail oder anderer Schriftform, das Angebot anzunehmen.
2.3
Wir haften nicht für Fehler, die sich aus den vom Auftraggeber vorgegebenen Unterlagen und Angaben (Zeichnungen, Muster oder dergleichen) ergeben.
2.4
An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung oder Auftragsverarbeitung dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen, Abbildungen, Planungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet sind, oder als vertraulich ersichtlich sind. Diese Unterlagen dürfen nur mit unserer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden, oder vervielfältigt werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben.
2.5
Wir sind berechtigt, Bestellungen oder Aufträge eines Kunden an Dritte weiter zu vergeben. Insoweit sind wir ausdrücklich berechtigt unseren Subunternehmern und Unterlieferanten die zugehörigen Unterlagen des Kunden zugänglich zu machen, wobei wir die Grundsätze der Datenschutzgrundverordnung zu beachten haben und selbstverständlich beachten.
2.6
Behördliche und sonstige öffentlich-rechtliche Genehmigungen sind vom Auftraggeber zu beschaffen. Der Auftraggeber übernimmt dementsprechend sämtliche behördlichen Gebühren. Dies gilt nur dann nicht, wenn individuell eine abweichende konkrete Vereinbarung getroffen wurde.
3. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung
3.1
Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehenden Sprachen sind Deutsch und Englisch.
3.2
Der Vertragstext wird von uns nicht gespeichert.
4. Lieferzeiten, Lieferverzug
4.1
Zuzüglich zu den angegebenen Produktpreisen können noch Versandkosten anfallen. Nähere Bestimmungen zu ggf. anfallenden Versandkosten erfahren Sie bei den Angeboten.
4.2
Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit der Abholung bei TEKA Absaug- und Entsorgungstechnologie GmbH, Millenkamp 9, 48653 Coesfeld, Deutschland zu den nachfolgend angegebenen Geschäftszeiten: 08:00-15:00.
4.3
Wir liefern nicht an Packstationen.
4.4
Ist das von Ihnen bestellte Produkt bei uns nicht verfügbar, weil wir von unserem zuverlässigen Lieferanten ohne unser Verschulden trotz Aufgabe einer deckungsgleichen Bestellung nicht beliefert werden, werden wir Ihnen das in der Auftragsbestätigung unverzüglich mitteilen. Wir werden dadurch von unserer Leistungspflicht frei und können vom Vertrag zurücktreten. Haben Sie bereits Zahlungen geleistet, werden wir Ihnen diese unverzüglich erstatten.
4.5
Die angegebenen Lieferzeiten sind unverbindliche ca.-Angaben, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Vereinbarung einer Lieferung zu einem kalendermäßig festgesetzten Termin bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zusicherung. Verzögert sich die Lieferung durch unverschuldete Umstände, wie z.B. Verkehrs- und Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Rohstoffmangel, Unruhen, Transporthindernissen oder höhere Gewalt, wird die Lieferzeit entsprechend und angemessen verlängert. Wir sind berechtigt, in diesen Fällen ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Will der Auftraggeber Rechte aus Lieferverzug herleiten, so hat er uns innerhalb von 6 Wochen nach Ablauf der angegebenen Lieferzeit schriftlich zur Lieferung binnen einer Nachfrist von 4 Wochen aufzufordern. Erst nach Ablauf dieser Nachfrist ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten. Wird eine Nachfrist nicht gesetzt, verbleibt es beim Erfüllungsanspruch und weitergehende Rechte bestehen nicht. Der Rücktritt vom Vertrag hat durch ein Einschreiben per Brief an uns zu erfolgen.
Das Recht zum Rücktritt erlischt, wenn die Rücktrittserklärung nicht spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Ablauf der Nachfrist uns zugegangen ist. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen, es sei denn, dass Lieferverzug auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten unsererseits zurückzuführen ist. Für das Verschulden unserer Vorlieferanten haben wir nicht einzutreten. Es handelt sich bei Vorlieferanten nicht um Erfüllungsgehilfen. Wir sind jedoch verpflichtet, auf Verlangen des Auftraggebers uns eventuell gegen die Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Auftraggeber abzutreten.
5. Gefahrübergang und Abnahme
5.1
Bei Lieferungen geht die Gefahr in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in welchem wir die Ware an einen Spediteur oder Frachtführer übergeben, spätestens jedoch mit Verlassen unseres Werkes oder Lagers. Dies gilt auch dann, wenn eine Lieferung franko cif fob vereinbart worden ist.
5.2
Das Transportrisiko bei Rückgabe trägt der Käufer als Absender auch dann, wenn die Rückführung durch unseren LKW erfolgt.
5.3
Bei außerhalb unserer Betriebsstätte zu erbringenden Leistungen geht die Leistungsgefahr in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in welchem wir den Auftraggeber Mitteilung machen, dass die Hauptleistung erbracht ist. Bei selbständigen Teilleistungen tritt der Gefahrübergang entsprechend bei Abgabe der Mitteilung über die Erbringung der Teilleistung ein.
5.4
Bei Lieferungen treffen wir die Wahl des uns geeignet erscheinenden Transportmittels mit der erforderlichen Sorgfalt, die wir in eigenen Angelegenheiten wahrnehmen. Wir sind nicht verpflichtet, unsere Lieferungen zu versichern, jedoch bereit, auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Kunden auf seine Kosten eine Transportversicherung abzuschließen.
5.5
Verzögert sich unsere Lieferung und/oder Leistung infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr vom Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft bzw. der Leistung oder Teilleistung an auf den Auftraggeber über. Wir sind jedoch verpflichtet, vom Auftraggeber ausdrücklich und schriftlich gewünschte Versicherungen auf dessen Kosten abzuschließen.
5.6
Geringfügige Mängel unserer Lieferungen und/oder Leistungen berechtigen den Auftraggeber nicht die Abnahme unserer Lieferungen und/oder Leistungen zu verweigern.
5.7
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf das Werk des Lieferers verlassen hat oder die Versandbereitschaft gemeldet ist.
6. Hinweise
Bei Vereinbarung einer Lieferung an eine bestimmte Stelle muss diese Örtlichkeit zum Be- und Entladen mit dem Lkw frei befahrbar sein. Dies setzt einen ausreichend befestigten, mit schweren Lastwagen ungehindert befahrbaren Fahrweg voraus.
Der Anlieferort muss frei zugänglich und ohne Gefahr erreichbar sein. Die Montage muss zusammenhängend und ohne Behinderung ausführbar sein – soweit eine Montage geschuldet ist. Die statische Tragfähigkeit und bauliche Eignung von Mauerwerk, Decken und Fundamenten wird vorausgesetzt.
Die Verantwortung für die Erfüllung dieser Hinweise liegt ausschließlich beim Auftraggeber.
Unwesentliche zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen (insbesondere Farbe und Struktur), insbesondere bei Nachbestellungen bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien liegen und üblich sind.
7. Preise
7.1
Wenn nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, ist der vereinbarte Kaufpreis bei Empfang der Ware/Leistung ohne Abzug sofort fällig. Ein Skontoabzug bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Vereinbarung.
7.2
Die Preise gelten ab Werk oder Lager zuzüglich Verpackung, Frachtkosten und sonstiger Versandkosten sowie der entsprechenden Mehrwertsteuer.
7.3
Ändern sich nach Vertragsabschluss Stückzahlen, Maße oder wünscht der Auftraggeber Ausführungsänderungen, so werden die vereinbarten Preise sowie der Gesamtpreis entsprechend der Änderung herabgesetzt, bzw. erhöht. Werden zwischen Abschluss und Erfüllung des Vertrages Steuern, Gebühren oder Abgaben erhöht oder neu eingeführt, so sind wir berechtigt, den Kaufpreis in gleichem Maße zu erhöhen. Gleiches gilt bei einer tarifvertraglichen oder gesetzlichen Erhöhung der Lohn- und Lohnnebenkosten. Preiserhöhungen von sonstigen im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung stehenden Kosten können ebenfalls auf den Besteller umgelegt werden. Frachtvergütungen bei Abholung werden nicht gewährt. Verpackungsmittel (Transportverpackungen) haben Sie auf Ihre Kosten vor Ort zu entsorgen (vgl. Ziffer 11 dieser AGB).
7.4
Soll die Lieferung oder Leistung 3 Monate nach Vertragsabschluss oder später erfolgen, sind wir berechtigt, anfallende Mehrkosten geltend zu machen.
7.5
Sie erklären sich mit der Übermittlung sämtlicher Rechnungen per E-Mail einverstanden. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. In unserem Shop stehen Ihnen grundsätzlich die folgenden Zahlungsarten zur Verfügung:
Kreditkarte, PayPal
7.6
Bei Zahlungsverzug sind die Verzugszinsen und die sonstigen durch den Verzug anfallenden Kosten zu ersetzen. Die Verzugszinsen belaufen sich auf 10 Prozentpunkte über dem jeweils einschlägigen Basiszinssatz, § 288 Abs. 2, 3 BGB.
7.7
Bei Zahlungen für Teillieferungen/Teilleistungen gelten gleichfalls die vorstehenden Bedingungen.
7.8
Zur Sicherung unseres Vergütungsanspruches sind wir berechtigt, von dem Auftraggeber eine Sicherheit bis zur Höhe der Werklohnvergütung/des Kaufpreises zu fordern durch Vorlage einer selbständigen unbefristeten Bankbürgschaft (Erfüllungsbürgschaft) oder einer gleichwertigen Sicherheit. Die Aufforderung von uns erfolgt diesbezüglich in Textform und gibt dem Besteller Gelegenheit, die Sicherheit binnen einer Frist von 2 Wochen zu leisten. Erbringt der Besteller die geforderte Sicherheitsleistung nicht innerhalb der gesetzten Frist, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In jedem Fall steht uns ein Leistungsverweigerungsrecht bis zur Erbringung der Sicherheitsleistung in der geforderten Höhe zu.
7.9 Preisanpassung
(1) Die vereinbarten Preise sind grundsätzlich Festpreise. Der Verkäufer behält sich jedoch vor, die Preise nach Vertragsschluss anzupassen, wenn sich die nachstehend aufgeführten Kostenelemente ändern:
Einkaufspreise für Rohstoffe und Materialien
Lohnkosten
Transportkosten
Energiekosten
Wechselkurse
(2) Die Preisanpassung erfolgt nach folgender Formel:
Neuer Preis = Alter Preis * (Neuer Kostenfaktor / Alter Kostenfaktor)
(3) Der neue Kostenfaktor wird errechnet, indem das durchschnittliche Niveau der Kostenelemente zum Zeitpunkt der Preisanpassung durch das durchschnittliche Niveau der Kostenelemente zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geteilt wird.
(4) Der Verkäufer wird den Kunden über jede Preisanpassung unverzüglich informieren. Die Preisanpassung tritt 14 Tage nach Zugang der Mitteilung an den Kunden in Kraft.
(5) Dem Kunden steht ein Kündigungsrecht zum Zeitpunkt der Preisanpassung zu. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung über die Preisanpassung beim Verkäufer eingehen.
8. Leistungsbestimmung
Hinsichtlich des Leistungsbestimmungsrechtes wird vereinbart, dass Zahlungen des Auftraggebers zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und danach auf die älteste Hauptforderung angerechnet werden. Diese Vereinbarung gilt auch, wenn der Auftraggeber bei seiner Zahlung eine abweichende Bestimmung trifft.
9. Eigentumsvorbehalt und Forderungssicherung
9.1
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung unserer Zahlungsforderungen samt aller diesbezüglichen Nebenforderungen unser Eigentum. Dies gilt bis zur vollständigen Befriedigung sämtlicher Ansprüche aus der laufenden Geschäftsbeziehung einschließlich aller Nebenforderungen. Der Auftraggeber darf unsere Ware weder verpfänden noch sicherungsübereignen.
9.2
Eine etwaige Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung durch den Auftraggeber unserer Ware erfolgt in unserem Auftrag, ohne dass uns daraus Verbindlichkeiten erwachsen. Soweit wir nicht bereits kraft Gesetzes Eigentum oder Miteigentum erlangen, überträgt uns der Auftraggeber schon jetzt im Werte der Vorbehaltsware Miteigentum an der hieraus entstehenden Sache.
9.3
Der Auftraggeber ist verpflichtet, einen etwaigen Drittkäufer von dem auf der Ware ruhenden Eigentumsvorbehalt Kenntnis zu geben und uns von der Weiterveräußerung sofort zu benachrichtigen unter genauer Benennung des Drittkäufers.
9.4
Veräußert der Auftraggeber Vorbehaltsware oder baut er sie in ein Grundstück ein, so tritt er uns schon jetzt die daraus entstehenden Forderungen im Werte der Vorbehaltsware mit allen Rechten, einschließlich des Rechts auf Einräumung einer Sicherheitshypothek mit Rang vor dem Rest, ab. Ist der Auftraggeber Eigentümer des Grundstücks, so erfasst die Vorausabtretung in gleichem Umfang die aus der Veräußerung des Grundstücks oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen. Die Vorausabtretung erstreckt sich auch auf Saldoforderungen des Auftraggebers.
9.5
Unter der Voraussetzung des Übergangs des Miteigentums und der Forderungen, sowie unter dem Vorbehalt des Widerrufs, ermächtigen wir den Auftraggeber, Vorbehaltsware im üblichen Geschäftsverkehr zu veräußern, zu verarbeiten und abgetretene Forderungen einzuziehen. Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die abgetretenen Forderungen zu benennen und den Dritten die Abtretung anzuzeigen; wir sind auch selbst ermächtigt, dem Dritten die Abtretung anzuzeigen.
9.6
Der Auftraggeber verwahrt das (Mit-)Eigentum des Auftragnehmers unentgeltlich; wir nehmen die Abtretung als Auftragnehmer bereits jetzt ausdrücklich an.
9.7
Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns unverzüglich über jede Art von Zugriffen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen zu unterrichten, sowie uns die für die Rechtsverfolgung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen vollumfänglich zur Verfügung zu stellen.
9.8
Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten dessen Forderungen gegen den Auftraggeber insgesamt um mehr als 10 %, so ist der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers zur Freigabe von Sicherungen nach seiner Wahl verpflichtet.
9.9
Der Auftraggeber hat einen etwaigen von ihm selbst eingezogenen Erlös sofort an uns abzuführen. Eine Zurückhaltung oder Abrechnung einer Zahlung wegen irgendwelcher Gegenansprüche des Auftraggebers ist ausgeschlossen.
9.10
Kommt der Auftraggeber seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht nach oder bestehen begründete Zweifel an seiner Kreditwürdigkeit, so hat der Auftraggeber auf Verlangen die Vorbehaltsware herauszugeben und die abgetretenen Forderungen offen zu legen und uns alle zur Einziehung dieser Forderungen erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zu geben.
9.11
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Er tritt schon jetzt etwaige sich aus diesen Versicherungsverhältnissen ergebende Ansprüche an uns ab.
10. Mängelrüge, Gewährleistung und Haftung
10.1
Der Auftraggeber ist verpflichtet, sofort bei Übergabe der Ware/Erbringung der Leistung durch sorgfältige, zumutbare Untersuchungen die Ware/Leistung auf Vollständigkeit, Richtigkeit und eventuell vorliegende Mängel oder Beschädigungen zu überprüfen. Eventuelle Beanstandungen sind auf dem Lieferschein nach Position, Nummer und Mangel zu vermerken oder uns binnen einer Woche, auf jeden Fall aber vor Einbau - insbesondere bei Lieferung einer Ware - detailliert mitzuteilen.
10.2
Alle offensichtlichen oder erkannten Mängel, Schäden, Fehlmengen und Falschlieferungen sind unverzüglich, spätestens binnen einer Woche, in jedem Fall vor der Verarbeitung, dem Einbau oder der Weitergabe in Textform uns gegenüber anzuzeigen und es ist uns Gelegenheit zur Inaugenscheinnahme der behaupteten Mängel zu geben. Etwaige fehlerhafte Ware darf nicht weiterverarbeitet oder montiert werden. Alle Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche gegen uns verjähren in 12 Monaten, ausgenommen sind Ansprüche, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen oder solche soweit Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind. Bei den Ausnahmen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
10.3
Wir übernehmen keine Gewähr für Schäden, die auf ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage, Beschädigungen auf der Baustelle, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Abnutzung zurückgehen.
10.4
Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen und soweit nicht Leben, Körper oder Gesundheit verletzt sind.
10.5
Bei berechtigten Mängelrügen haben wir die Wahl, entweder die mangelhaften Liefergegenstände/Leistungen nachzubessern oder gegen Rückgabe des beanstandeten Gegenstandes ein Ersatzstück zu liefern. Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen, insbesondere bei Nachbestellungen, berechtigen nicht zu Beanstandungen. Konstruktionsänderung bleibt vorbehalten.
Kundendienst: Sie erreichen unseren Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen werktags von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr unter der Telefonnummer +49 (0) 2541-84841-0 sowie per E-Mail unter info@teka.eu
11. Sonstiges
Aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung sind wir verpflichtet, Sie unabhängig von unserer Teilnahme an einem Verfahren zur alternativen Streitbeilegung darüber zu informieren, dass die Europäische Kommission zur außergerichtlichen Streitbeilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) eingerichtet hat. Die Plattform finden Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
12. Verpackungsgesetz
Eine Registrierung im Sinne des Verpackungsgesetzes ist für uns nicht erforderlich, da Lieferungen an private Endverbraucher i.S.d. § 3 Absatz 11, Satz 1.3 Verpackungsgesetz nicht erfolgen.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen, sowie sämtliche sich daraus ergebenden Streitigkeiten, soweit der Vertragspartner Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist, ist der Sitz unseres Unternehmens in 48653 Coesfeld.
14. Anwendbares Recht
Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufechts.
15. Salvatorische Klausel
Sollte eine dieser Bedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch die Geltung der übrigen Bedingungen nicht berührt. In einem solchen Fall ist die ungültige Bestimmung so umzudeuten oder so zu ergänzen, dass der mit der ungültigen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird.